Fahrrad & E-Bike · Unfallgutachten
Ihr Gutachter für Fahrräder und E-Bikes in Dachau
Damit nach dem Unfall auch Rahmen, Akku und Antrieb zählen.
- Rahmen – auch aus Carbon –, Gabel und Laufräder gezielt begutachtet
- Akku, Motor und Display bei E-Bikes und Pedelecs mit im Blick
- Reparaturkosten, Wiederbeschaffungs- und Restwert nachvollziehbar belegt
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Ein gutes Fahrrad oder E-Bike kostet heute schnell so viel wie ein gebrauchtes Auto. Nach einem Unfall werden Schäden an Rahmen, Akku oder Antrieb trotzdem oft unterschätzt – und die Versicherung zahlt nur, was belegt ist. Wir begutachten Ihr Rad dort, wo es steht – in Dachau, Altomünster und von unseren Zweigniederlassungen aus.

Worauf es ankommt
Warum ein Fahrradschaden oft unterschätzt wird
Ein Sturz oder Anprall kann Rahmen, Gabel oder Lenker beschädigen, ohne dass es von außen auffällt – gerade bei Carbon und Aluminium.
Bei E-Bikes machen Akku, Motor und Display einen großen Teil des Werts aus. Ein Schaden daran entscheidet oft über Reparatur oder Totalschaden.
Er listet meist nur Teile. Wiederbeschaffungswert, Restwert und verdeckte Schäden fehlen – und damit Geld, das Ihnen zusteht.
Unsere Lösung: Wir begutachten Ihr Fahrrad oder E-Bike nach dem Unfall vollständig – Rahmen, Akku, Antrieb und Anbauteile –, kalkulieren die Reparatur und halten fest, was der Schaden für Wert und Restwert bedeutet.
Gutachten anfragenLeistungsumfang
Das prüfen wir bei Fahrrädern und E-Bikes
Alles, was ein Unfallgutachten ausmacht – zugeschnitten auf Fahrrad, Pedelec und E-Bike.
Verformungen, Risse und Lackschäden – auch an Rahmen aus Carbon –, festgehalten mit Fotos.
Gehäuse, Halterung, Steckverbindungen und Funktion der Antriebsteile bei E-Bikes und Pedelecs.
Felgen, Speichen, Bremsscheiben, Schaltwerk und Kette im Schadenbereich.
Ersatzteile und Arbeitszeit auf Grundlage aktueller Teile- und Neupreise.
Bei Schäden an Rahmen oder Akku entscheidend: lohnt die Reparatur, oder liegt ein Totalschaden vor?
Übersichts- und Detailbilder als Beweis, falls später über den Schaden gestritten wird.
Unfall mit dem Fahrrad oder E-Bike?
Rufen Sie an oder schicken Sie uns vorab Fotos per WhatsApp – wir klären die Eckdaten und kommen zu Ihrem Rad.
Gut zu wissen
Fahrräder und E-Bikes nach dem Unfall
Klicken Sie auf ein Thema, um es aufzuklappen.
01Direkt nach dem UnfallWas Sie nach einem Fahrradunfall zuerst tun sollten
Sichern Sie die Unfallstelle, rufen Sie bei Verletzten die Polizei und lassen Sie sich auch bei leichten Beschwerden ärztlich untersuchen. Notieren Sie Kennzeichen, Namen und Versicherung des Unfallgegners und fotografieren Sie Rad, Fahrzeuge und Unfallstelle.
Lassen Sie das Rad bis zur Begutachtung so, wie es ist: nicht reparieren, keine Teile entsorgen. Heben Sie Kaufbeleg und Rechnungen für Zubehör auf – sie helfen, den Wert zu belegen.
02Akku, Rahmen und TotalschadenWenn Akku oder Rahmen betroffen sind
Akku und Motor sind bei den meisten E-Bikes die teuersten Bauteile, beim Rahmen gilt das vor allem für Carbon. Ist eines davon beschädigt, kann die Reparatur schnell den Wert des Rades erreichen. Das Gutachten hält fest, was zu ersetzen ist und was es kostet.
Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, kann ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen. Dann zählen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Einen sichtbar beschädigten Akku sollten Sie bis dahin nicht laden.
03Pedelec und S-PedelecAuch schnelle E-Bikes begutachten wir
Pedelecs unterstützen bis 25 km/h und gelten rechtlich als Fahrrad. S-Pedelecs fahren bis 45 km/h, brauchen ein Versicherungskennzeichen und zählen als Kleinkraftrad. Für die Begutachtung nach einem Unfall gelten dieselben Grundsätze – wir nehmen beide auf.
04Dienstrad und LeasingWenn das E-Bike geleast ist
Bei einem Dienstrad oder Leasing-E-Bike gehört das Rad meist dem Leasinggeber. Melden Sie den Schaden deshalb auch dort und klären Sie, wie repariert werden soll. Das Gutachten belegt den Schaden gegenüber Leasinggeber und Versicherung.
Alles zum Ablauf nach einem Unfall lesen Sie beim Unfallgutachten.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Fahrrädern und E-Bikes
Wer bezahlt das Gutachten für mein Fahrrad oder E-Bike?
Wie bei einem Auto: Haben Sie den Unfall nicht verschuldet und liegt der Schaden über der Bagatellgrenze, gehören die Gutachterkosten zum Schaden und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Mehr dazu auf unserer Seite Was kostet ein Gutachten?
Lohnt sich ein Gutachten für ein Fahrrad überhaupt?
Bei hochwertigen Fahrrädern und E-Bikes oft ja – ein Schaden an Rahmen, Akku oder Antrieb erreicht schnell die Bagatellgrenze von meist um 750 Euro. Bei kleinen Schäden kann ein Kostenvoranschlag genügen. Am Telefon sagen wir Ihnen kostenlos, was in Ihrem Fall sinnvoll ist. Mehr im Ratgeber Bagatellgrenze.
Kann ich mit dem beschädigten Rad weiterfahren?
Sind Rahmen, Gabel, Lenker oder Bremsen betroffen, besser nicht – Risse sind oft nicht zu sehen und können später brechen. Lassen Sie das Rad bis zur Begutachtung stehen und nichts reparieren.
Begutachten Sie auch S-Pedelecs?
Ja. Auch schnelle E-Bikes bis 45 km/h mit Versicherungskennzeichen begutachten wir nach einem Unfall.
Kommen Sie auch zu meinem Fahrrad vor Ort?
Ja – nach Hause, an den Arbeitsplatz oder in die Fahrradwerkstatt. Für viele Einsätze in der Region fallen keine zusätzlichen Anfahrtskosten an.