Hauptsitz Altomünster · Landkreis Dachau Mo–Fr 7–22 Uhr · Sa 7–18 Uhr

Unfall- und Schadengutachten · Haftpflichtschaden

Ihr Kfz-Gutachter für Unfall­gutachten in Dachau

Damit Sie nach dem Unfall bekommen, was Ihnen zusteht.

  • Bei unverschuldetem Unfall für Sie in der Regel kostenlos
  • Begutachtung bei Ihnen vor Ort – zu Hause, im Betrieb oder in der Werkstatt
  • Fertiges Gutachten in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden

5,0 aus 204 Google-Bewertungen · Mitglied im BDSF

Wir dokumentieren den Schaden an Ihrem Fahrzeug vollständig und unabhängig – und liefern Ihnen die Grundlage, mit der Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallgegners durchsetzen. Im ganzen Landkreis Dachau und darüber hinaus.

Michael Lebelt notiert Kratzer und Dellen am Heck eines grauen SUV auf einem Klemmbrett
Echte BegutachtungMichael Lebelt nimmt einen Heckschaden auf
Kostenbei voller Haftung zahlt die Gegenseite
Gutachtenin der Regel in 24–48 Stunden
Terminbei Ihnen vor Ort
Ihr Rechtfreie Wahl des Gutachters

Kennen Sie das?

Nach dem Unfall beginnt der Ärger oft erst

Die Versicherung schickt ihren Gutachter

Er arbeitet im Auftrag der Versicherung, die den Schaden bezahlen muss – nicht in Ihrem.

Wichtige Posten fehlen

Wertminderung, Restwert oder verdeckte Schäden werden schnell übersehen – und damit Geld, das Ihnen zusteht.

Sie wissen nicht, was Ihnen zusteht

Reparatur, Restwert, Mietwagen, Anwalt: Wer allein verhandelt, riskiert, Ansprüche zu übersehen.

Unsere Lösung: Ein unabhängiges Gutachten von Richter & Lebelt belegt Ihren Schaden vollständig und neutral – die Grundlage, damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht.

Gutachten anfragen

Leistungsumfang

Das steckt in Ihrem Unfall­gutachten

Mehr als ein Kostenvoranschlag: Jede Position ist begründet und mit Fotos belegt.

Reparaturkosten nach Herstellervorgaben

Ersatzteile, Arbeitszeit und Lackierung – vollständig kalkuliert.

Wertminderung

Der Minderwert, den Ihr Fahrzeug als Unfallwagen beim späteren Verkauf hat.

Wiederbeschaffungs- und Restwert

Entscheidend, wenn sich die Reparatur nicht mehr lohnt.

Reparaturdauer

Die Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen.

Vor- und Altschäden

Sauber vom neuen Schaden abgegrenzt – damit nichts gekürzt wird.

Fotodokumentation

Übersichts- und Detailbilder als Beweissicherung.

Kosten

Für Sie in der Regel kostenlos

Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Gutachterkosten zum Schaden. Bei voller Haftung des Unfallgegners trägt sie dessen Kfz-Haftpflichtversicherung – sofern der Schaden über der Bagatellgrenze liegt.

Bei Teilschuld werden die Kosten meist nach der Haftungsquote erstattet. Unsicher, ob sich ein Gutachten lohnt? Die Erstberatung am Telefon ist kostenlos.

Der Unterschied

Ihr eigener Gutachter – oder der der Versicherung?

Ihr eigener Gutachter – oder der der Versicherung?
Worauf es ankommtFahrzeuggutachten BayernGutachter der Versicherung
Wer beauftragt?Sie – frei gewähltDie Versicherung des Unfallgegners
Wem verpflichtet?Den Tatsachen und Ihren InteressenDer Versicherung, die den Schaden bezahlt
Wohin geht das Gutachten?An Sie – auf Wunsch direkt an Ihre KanzleiAn die Versicherung
Wer trägt die Kosten?Bei voller Haftung in der Regel die gegnerische VersicherungDie Versicherung

Ablauf

Vom Anruf zum Gutachten in vier Etappen

1Anrufen oder schreiben

Telefon, WhatsApp oder E-Mail – wir klären, was passiert ist.

Kostenlose Erstberatung
2Begutachtung vor Ort

Zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Werkstatt oder an der Unfallstelle.

Für viele Einsätze ohne Anfahrtskosten
3Aufnahme und Kalkulation

Fotos, Messungen und Reparaturkosten nach Herstellervorgaben.

Vor- und Altschäden getrennt erfasst
4Gutachten erhalten

Digital – auf Wunsch direkt an Ihre Kanzlei.

In der Regel in 24–48 Stunden

Google-Bewertungen

Was Unfallgeschädigte über uns sagen

5,0

aus 204 Google-Bewertungen an unseren fünf Adressen
Stand Oktober 2026

„Schneller Service, unkomplizierte Terminabsprache und das Gutachten bereits nach 24 Stunden in meinem E-Mail-Postfach. Perfekt gelaufen.“

„Ich brauchte ein Wertgutachten für den Verkauf meines Autos. Herr Richter war pünktlich, professionell und sehr gründlich. Klare Empfehlung für Augsburg.“

„Ich hatte einen kleinen Unfallschaden, der Gutachter kam direkt zu mir nach Hause. Alles wurde sauber dokumentiert, die Abwicklung lief tadellos. Sehr zu empfehlen.“

„Mein Traktor wurde für ein Wertgutachten professionell aufgenommen. Die Unterlagen waren schnell und vollständig da. Freundlicher Kontakt, gerne wieder.“

René RichterIhr SachverständigerRené RichterKfz-Sachverständiger · Betriebswirt im Kfz-Gewerbe 0176 97329296
Michael LebeltIhr SachverständigerMichael LebeltDipl.-Ing. (FH) Kraftfahrzeugtechnik 0162 2814433

Unfall gehabt?

Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp – wir vereinbaren kurzfristig einen Termin bei Ihnen vor Ort.

Gut zu wissen

Unfall­gutachten im Detail

Alles Wichtige ausführlich erklärt – klicken Sie auf ein Thema, um es aufzuklappen.

Lieber persönlich?Die Erstberatung am Telefon ist kostenlos. 08254 9967399
01Überblick

Was ein Unfall­gutachten für Sie leistet

Ein Unfall ist schnell passiert – die Abwicklung danach dauert oft Wochen. Welche Reparatur ist nötig? Was ist das Fahrzeug nach dem Unfall noch wert? Und welche Kosten muss die Versicherung des Unfallgegners übernehmen? Ein unabhängiges Unfallgutachten beantwortet diese Fragen schriftlich, belegt und nachvollziehbar. Es ist die Grundlage für Ihre Forderung und zugleich die Beweissicherung, falls später gestritten wird.

Als Kfz-Sachverständige aus Altomünster erstellen wir Unfall- und Schadengutachten für Kunden in Dachau, Karlsfeld, Markt Indersdorf, Petershausen und im ganzen Landkreis – ebenso von unseren Zweigniederlassungen in Kühbach, Schrobenhausen, Augsburg und Pfaffenhofen aus. Wir sichern den Unfallschaden vollständig ab, kalkulieren die Reparaturkosten nach Herstellervorgaben und ermitteln Wiederbeschaffungs- und Restwert. Auch Vor- und Altschäden dokumentieren wir sauber, damit Ihnen später niemand einen alten Kratzer gegenrechnen kann.

Reparaturkosten

Kalkuliert nach den Vorgaben des Herstellers – mit Ersatzteilen, Arbeitszeit und Lackierung.

Wertminderung

Ein Unfallwagen ist auch nach der Reparatur weniger wert. Dieser Betrag steht Ihnen zu.

Wiederbeschaffungs- und Restwert

Entscheidend, wenn sich die Reparatur nicht mehr lohnt – der wirtschaftliche Totalschaden.

Beweissicherung

Fotos, Messungen und dokumentierte Vorschäden halten fest, wie der Schaden wirklich aussieht.

02Ihr Recht

Sie dürfen Ihren Gutachter selbst wählen

Waren Sie nicht schuld an dem Unfall, spricht man von einem Haftpflichtschaden. In diesem Fall haben Sie als Geschädigter die Freiheit, Ihren Sachverständigen unabhängig von der Versicherung zu wählen. Die Kosten des Gutachtens gehören zum Schaden. Bei voller Haftung des Unfallgegners trägt sie dessen Kfz-Haftpflichtversicherung – sofern der Schaden über der Bagatellgrenze liegt.

Häufig meldet sich die gegnerische Versicherung schnell und bietet an, einen eigenen Gutachter zu schicken. Das klingt bequem, doch dieser Gutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung, die den Schaden bezahlen muss. Ein unabhängiger Sachverständiger ist dagegen nur dem Fahrzeug und den Tatsachen verpflichtet – und damit auf Ihrer Seite.

Unser Rat:Bevor Sie einem Gutachter der Gegenseite zustimmen, rufen Sie uns an. Die Erstberatung ist kostenlos, und wir sagen Ihnen offen, ob sich in Ihrem Fall ein Gutachten lohnt.

Wer wählt den Gutachter und wer zahlt – nach Art des Schadens
Art des SchadensWer wählt den Gutachter?Wer zahlt das Gutachten?
Unverschuldeter Unfall (Haftpflichtschaden)Sie – frei und unabhängigIn der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung, wenn der Schaden über der Bagatellgrenze liegt
Unfall mit TeilschuldSieMeist anteilig nach der Haftungsquote
Selbst verursachter Schaden (Kasko)Meist beauftragt die eigene Versicherung einen SachverständigenEin zusätzliches eigenes Gutachten zahlen Sie in der Regel selbst
Kleiner Schaden unter der BagatellgrenzeSieStatt eines vollen Gutachtens genügt oft ein Kurzgutachten oder eine Kalkulation

Wie die Haftung im Einzelfall verteilt wird, ist eine rechtliche Frage. Wir sind Sachverständige, keine Anwälte. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu einer Kanzlei für Verkehrsrecht aus unserem Netzwerk her und senden das Gutachten direkt dorthin.

03Inhalt

Was im Unfall­gutachten steht

Ein vollständiges Schadengutachten ist mehr als ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Es enthält alle Positionen, die Sie gegenüber der Versicherung geltend machen können – jede mit Begründung und Fotos.

Die wichtigsten Positionen eines Unfallgutachtens
PositionWas dahinterstecktWofür Sie sie brauchen
ReparaturkostenErsatzteile, Arbeitszeit und Lackierung nach HerstellervorgabenAbrechnung der Reparatur – oder fiktiv, wenn Sie nicht reparieren lassen
WertminderungDer Minderwert eines Unfallfahrzeugs beim späteren VerkaufZusätzliche Entschädigung neben der Reparatur
WiederbeschaffungswertWas ein vergleichbares Fahrzeug in der Region kostetMaßstab für den wirtschaftlichen Totalschaden
RestwertWas das beschädigte Fahrzeug noch wert istBerechnung der Entschädigung bei Totalschaden
ReparaturdauerVoraussichtliche Zahl der Arbeitstage in der WerkstattGrundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen
Vor- und AltschädenBereits vorhandene, reparierte oder unreparierte SchädenKlare Abgrenzung zum neuen Schaden – schützt vor Kürzungen
FotodokumentationÜbersichts- und Detailbilder des Fahrzeugs und des SchadensBeweis, falls später gestritten wird
Heck eines dunklen Kombis mit eingedrücktem Stoßfänger und beschädigter Rückleuchte
Heckschaden nach einem Auffahrunfall. Was von außen wie eine Delle aussieht, reicht oft bis in Längsträger und Heckblech.
04Reparatur oder Totalschaden

Lohnt sich die Reparatur noch?

Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Dann erhalten Sie in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts – also den Betrag, den Sie brauchen, um ein vergleichbares Fahrzeug zu kaufen. Unter bestimmten Voraussetzungen darf ein Fahrzeug auch dann repariert werden, wenn die Kosten etwas darüber liegen; im Verkehrsrecht ist dafür die sogenannte 130-Prozent-Regel bekannt. Ob sie in Ihrem Fall greift, klärt die Kanzlei – die Zahlen dafür liefert unser Gutachten.

Gerade beim Restwert lohnt sich ein genauer Blick. Ein zu niedrig angesetzter Restwert oder ein zu knapp ermittelter Wiederbeschaffungswert kostet Sie bares Geld. Wir ermitteln beide Werte anhand des regionalen Marktes und der tatsächlichen Ausstattung Ihres Fahrzeugs.

Sonderfall: Leicht­kraftfahrzeuge und 45-km/h-Autos

Der Schaden an Leichtkraftfahrzeugen wird oft unterschätzt – nach dem Motto „ist ja nur ein Mopedauto“. Unter den Kunststoffteilen der Karosserie können aber Rahmen, Achsaufnahme oder Radaufhängung beschädigt sein. Weil Ersatzteile im Verhältnis zum Fahrzeugwert teuer sind, ist der wirtschaftliche Totalschaden schneller erreicht als beim PKW. Gleichzeitig sind gebrauchte Leichtkraftfahrzeuge gefragt und wertstabil – der Wiederbeschaffungswert muss deshalb fundiert ermittelt werden. Wir begutachten Leichtkraftfahrzeuge aller Hersteller so sorgfältig wie jeden PKW: Schadenumfang, Reparaturweg, Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Hellblaue Piaggio Ape von vorne
Auch Leichtkraftfahrzeuge wie diese Ape begutachten wir – unter der Verkleidung sitzt oft mehr.
Rotes Tourenmotorrad in einer Werkstatt
Auch Motorräder und andere Zweiräder begutachten wir vollständig.
05Ablauf

So läuft die Begutachtung ab

Schnell, unkompliziert und professionell – das ist unser Anspruch. Kunden berichten in ihren Bewertungen, dass sie vormittags angerufen haben und der Sachverständige noch am selben Abend vor Ort war.

  1. Sie rufen an oder schreiben uns

    Per Telefon, WhatsApp oder E-Mail – montags bis freitags von 7 bis 22 Uhr, samstags von 7 bis 18 Uhr. Wir klären, was passiert ist, und beantworten erste Fragen kostenlos.

  2. Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug

    Nach Hause, an den Arbeitsplatz, in die Werkstatt oder an die Unfallstelle. Für viele Einsätze in der Region fallen keine zusätzlichen Anfahrtskosten an.

  3. Wir nehmen den Schaden auf

    Mit Übersichts- und Detailfotos, Messungen und einem Blick auf mögliche verdeckte Schäden. Vor- und Altschäden halten wir getrennt fest.

  4. Wir kalkulieren und bewerten

    Reparaturkosten nach Herstellervorgaben, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert sowie die voraussichtliche Reparaturdauer.

  5. Sie erhalten das Gutachten

    Ihr Unfallgutachten kommt digital, in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Wenn Sie möchten, senden wir es direkt an die Kanzlei, die Ihre Ansprüche durchsetzt.

„Nach meinem Auffahrunfall war ich froh, so schnell an ein professionelles Gutachten zu kommen. Das Team von Richter & Lebelt in Augsburg hat alles unkompliziert und zuverlässig organisiert.“

Gabriele B. · Google-Bewertung
06Fahrzeuge

Unfall­gutachten für jedes Fahrzeug

Ob Familienauto, Firmenwagen oder Maschine im landwirtschaftlichen Betrieb: Wir erstellen Unfall- und Schadengutachten für alle gängigen Fahrzeugarten. Jede bringt ihre eigenen Fragen mit – beim Motorrad die Sicherheit von Rahmen und Gabel, bei Land- und Baumaschinen die Einsatzfähigkeit, beim Oldtimer der Erhalt der Originalsubstanz.

PKW & MotorradVom Kleinwagen bis zur Oberklasse, vom Roller bis zum Tourer – inklusive Wertminderung.
LKW, Land- & BaumaschinenFür Betriebe, bei denen jeder Ausfalltag zählt. Wir kommen auf den Hof oder die Baustelle.
Oldtimer & 45-km/h-AutosBesondere Fahrzeuge mit besonderen Werten – sorgfältig ermittelt statt pauschal geschätzt.
07Checkliste

Was Sie direkt nach dem Unfall tun sollten

In der Aufregung nach einem Unfall geht schnell etwas unter. Diese Punkte helfen Ihnen – und machen später das Gutachten und die Abwicklung leichter.

  • Unfallstelle absichern: Warnblinker, Warnweste, Warndreieck.
  • Bei Verletzten, Streit oder unklarer Lage die Polizei rufen.
  • Kennzeichen, Namen, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners notieren.
  • Zeugen um Namen und Telefonnummer bitten.
  • Fahrzeuge, Endstellung und Unfallstelle fotografieren.
  • Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben, wenn Sie unsicher sind.
  • Den Schaden der eigenen Versicherung melden.
  • Uns anrufen – bevor ein Gutachter der Gegenseite kommt.
08Region

Unfall­gutachten in Dachau und Umgebung

Unser Hauptsitz liegt in Altomünster im Landkreis Dachau. Von hier aus sind wir schnell in Dachau, Karlsfeld, Markt Indersdorf, Petershausen, Röhrmoos, Hebertshausen, Bergkirchen und Haimhausen – und auch im Raum München für unsere Kunden unterwegs. Mit unseren Zweigniederlassungen in Kühbach, Gachenbach bei Schrobenhausen, Augsburg und Pfaffenhofen an der Ilm decken wir einen großen Teil von Oberbayern und Schwaben ab.

Für viele Einsätze fallen keine zusätzlichen Anfahrtskosten an. Und weil wir montags bis freitags bis 22 Uhr und samstags bis 18 Uhr erreichbar sind, finden wir auch nach Feierabend einen Termin.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Unfall­gutachten

Wer bezahlt das Unfall­gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Gutachterkosten zum Schaden. Bei voller Haftung des Unfallgegners trägt sie dessen Kfz-Haftpflichtversicherung, sofern der Schaden über der Bagatellgrenze liegt. Bei Teilschuld werden die Kosten meist anteilig nach der Haftungsquote erstattet.

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel nicht. Sie dürfen einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen – auch dann, wenn die Versicherung bereits einen eigenen Gutachter angeboten hat.

Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten?

In der Rechtsprechung wird als Bagatellgrenze meist ein Betrag um 750 Euro Reparaturkosten genannt. Darunter genügt oft ein Kurzgutachten oder eine Kalkulation. Weil verdeckte Schäden häufig sind, lässt sich die Höhe aber oft erst bei der Besichtigung sicher sagen.

Wie schnell bekomme ich das Gutachten?

Ihr Unfallgutachten liegt in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung vor. Ist der Schaden aufwendig oder fehlen Unterlagen, kann es länger dauern – das sagen wir Ihnen beim Termin.

Muss mein Auto noch fahrbereit sein?

Nein. Wir kommen dorthin, wo das Fahrzeug steht – nach Hause, in die Werkstatt, auf den Abschleppplatz oder an die Unfallstelle.

Kann ich das Fahrzeug schon reparieren lassen?

Warten Sie mit der Reparatur, bis der Schaden begutachtet ist. Sonst lassen sich Umfang und Ursache kaum noch belegen. Wir vereinbaren den Termin deshalb so schnell wie möglich.

Was ist der Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag nennt nur die voraussichtlichen Reparaturkosten. Das Gutachten enthält zusätzlich Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Reparaturdauer, Vorschäden und eine Fotodokumentation – und dient als Beweissicherung.

Was passiert bei einem Totalschaden?

Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, erhalten Sie in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Beide Werte ermitteln wir anhand des regionalen Marktes – ein zu niedrig angesetzter Wert kostet Sie Geld.

Begutachten Sie auch Motorräder und 45-km/h-Autos?

Ja. Wir begutachten PKW, Motorräder, LKW, Land- und Baumaschinen, Old- und Youngtimer sowie Leichtkraftfahrzeuge aller Hersteller – mit derselben Sorgfalt. Nach einem Unfall begutachten wir auch Fahrräder und E-Bikes.

Brauche ich zusätzlich einen Anwalt?

Das entscheiden Sie. Viele unserer Kunden lassen ihre Ansprüche von einer Kanzlei für Verkehrsrecht durchsetzen. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu einer Kanzlei aus unserem Netzwerk her und senden das Gutachten direkt dorthin.

Werden auch Vorschäden berücksichtigt?

Ja. Wir dokumentieren Vor- und Altschäden getrennt vom neuen Schaden. So ist klar abgegrenzt, was der Unfallgegner zu ersetzen hat – und Kürzungen wegen angeblicher Vorschäden lassen sich entkräften.

Wo erstellen Sie Unfall­gutachten?

Nach einem Unfall kommen wir im ganzen Landkreis Dachau zu Ihnen – vom Hauptsitz in Altomünster aus, rund um unsere Zweigniederlassungen in Kühbach, Gachenbach bei Schrobenhausen, Augsburg und Pfaffenhofen an der Ilm und auch im Raum München.

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