Kosten · Wer zahlt in welchem Fall?
Was kostet ein Kfz-Gutachten?
Und wer bezahlt es? Das hängt vor allem davon ab, wer den Schaden verursacht hat.
- Unverschuldeter Unfall: In der Regel zahlt die Versicherung des Unfallgegners
- Wert-, Kauf- und Leasinggutachten: Den Preis nennen wir Ihnen vorab
- Erstberatung am Telefon kostenlos
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„Was kostet mich das?“ ist meist die erste Frage nach einem Schaden. Die gute Nachricht: Nach einem unverschuldeten Unfall zahlen in der Regel nicht Sie, sondern die Versicherung des Unfallgegners. Bei anderen Gutachten tragen Sie die Kosten selbst – dann sagen wir Ihnen vorher, womit Sie rechnen müssen.

Übersicht
Wer zahlt das Gutachten in welchem Fall?
Eine erste Orientierung. Jeder Fall ist etwas anders – sprechen Sie uns an, die Erstberatung kostet nichts.
Die Gutachterkosten gehören zum Schaden. Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt sie, wenn der Schaden über der Bagatellgrenze liegt.
Die Kosten werden in der Regel nach der Haftungsquote erstattet – bei 50 zu 50 also etwa zur Hälfte.
Die eigene Kaskoversicherung beauftragt meist ihren eigenen Gutachter. Ein unabhängiges Gutachten zahlen Sie dann in der Regel selbst.
Unter der Bagatellgrenze (meist um 750 Euro) muss die Versicherung ein volles Gutachten in der Regel nicht zahlen. Oft genügt dann ein Kurzgutachten.
Diese Gutachten geben Sie selbst in Auftrag und bezahlen sie auch selbst. Den Preis nennen wir Ihnen vorab.
Bei der Werkstattberatung richtet sich die Abrechnung nach dem, was wir mit Ihnen vereinbaren.
Nach einem Unfall
So läuft die Abrechnung bei einem unverschuldeten Unfall
Sie dürfen den Sachverständigen nach einem unverschuldeten Unfall selbst wählen – auch wenn die gegnerische Versicherung einen eigenen anbietet.
Es belegt Reparaturkosten, Wertminderung und alle weiteren Positionen. Unsere Rechnung wird Teil Ihrer Forderung.
Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Dafür unterschreiben Sie bei der Auftragserteilung eine Abtretung – Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
Wie sich das Honorar berechnet: Bei Unfallgutachten richtet es sich üblicherweise nach der Höhe des Schadens. Viele Sachverständige orientieren sich dabei an der Honorarbefragung des Bundesverbands der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK).
Gutachten anfragenUnsicher, wer in Ihrem Fall zahlt?
Rufen Sie an – wir sagen Ihnen kostenlos, ob sich ein Gutachten lohnt und wer die Kosten voraussichtlich trägt.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zu den Kosten
Muss ich das Unfallgutachten vorstrecken?
Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Dafür treten Sie uns bei der Auftragserteilung Ihren Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten ab.
Was passiert, wenn die Versicherung die Gutachterkosten kürzt?
Die Kosten für ein notwendiges Gutachten gehören zum Schaden. Kürzt die Versicherung trotzdem, besprechen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen. Rechtliche Fragen klärt auf Wunsch eine Kanzlei für Verkehrsrecht aus unserem Netzwerk.
Wo liegt die Bagatellgrenze?
In der Rechtsprechung wird meist ein Betrag um 750 Euro Reparaturkosten genannt. Es ist ein Richtwert, keine feste Grenze aus dem Gesetz. Ausführlich erklärt im Ratgeber Bagatellgrenze.
Kostet die Anfahrt extra?
Für viele Einsätze in der Region fallen keine zusätzlichen Anfahrtskosten an. Sagen Sie uns, wo Ihr Fahrzeug steht – wir nennen Ihnen das vorab.
Was kostet ein Wertgutachten oder eine Kaufberatung?
Das hängt vom Fahrzeug und vom Umfang ab. Rufen Sie an oder nutzen Sie das Formular – wir nennen Ihnen den Preis, bevor Sie uns beauftragen.