Fiktive Abrechnung: Geld statt Reparatur
Ratgeber · Stand Oktober 2026 · Lesezeit etwa 5 Minuten
Kurz gesagt: Nach einem unverschuldeten Unfall müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen. Sie können sich den Schaden auf Grundlage des Gutachtens auszahlen lassen. Erstattet werden dann in der Regel die Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer – deshalb kommt es auf ein vollständiges, sauber kalkuliertes Gutachten an.
Was fiktive Abrechnung bedeutet
Bei der fiktiven Abrechnung rechnen Sie den Schaden nicht über eine Werkstattrechnung ab, sondern über das Gutachten. Die Versicherung des Unfallgegners zahlt den Betrag, den die Reparatur laut Gutachten kosten würde. Was Sie mit dem Geld machen, entscheiden Sie: günstiger reparieren lassen, selbst reparieren, mit dem Schaden weiterfahren oder das Fahrzeug verkaufen.
Was erstattet wird – und was nicht
- Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer: Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn sie tatsächlich anfällt, etwa durch eine Werkstattrechnung.
- Wertminderung: Sie steht Ihnen unabhängig davon zu, ob repariert wird. Mehr im Ratgeber Wertminderung.
- Gutachterkosten und eine Kostenpauschale für Telefon, Porto und Fahrten.
- Nutzungsausfall gibt es in der Regel nur, wenn Sie tatsächlich eine Zeit lang auf Ihr Fahrzeug verzichten mussten.
Wenn die Versicherung auf eine günstigere Werkstatt verweist
Bei fiktiver Abrechnung kürzen Versicherer häufig die Stundensätze und verweisen auf eine günstigere freie Fachwerkstatt in der Nähe. Das ist nicht in jedem Fall zulässig. Die andere Werkstatt muss gleichwertig und für Sie gut erreichbar sein. Ist Ihr Fahrzeug noch recht jung oder wurde es bisher immer in einer Markenwerkstatt gewartet und repariert, kann ein solcher Verweis unzumutbar sein. Belege wie das Serviceheft oder Werkstattrechnungen helfen dabei.
Bei hohen Schäden gelten besondere Regeln
Liegen die Reparaturkosten in der Nähe des Wiederbeschaffungswerts oder darüber, wird nicht mehr einfach nach Reparaturkosten abgerechnet. Dann spielen Wiederbeschaffungswert und Restwert die entscheidende Rolle, und ob Sie das Fahrzeug weiter nutzen. Gerade hier lohnt eine genaue Beratung, bevor Sie sich festlegen.
Worauf es beim Gutachten ankommt
Bei der fiktiven Abrechnung ist das Gutachten die einzige Grundlage für die Zahlung. Fehlt eine Position oder ist die Kalkulation lückenhaft, fehlt das Geld später. Ein unabhängiges Gutachten mit Reparaturkosten nach Herstellervorgaben, Wertminderung und vollständiger Fotodokumentation ist deshalb besonders wichtig.
Passende Leistung: Unser Unfallgutachten kalkuliert die Reparatur nach Herstellervorgaben und enthält alle Positionen, die Sie für eine fiktive Abrechnung brauchen.
Gutachten anfragenDieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Rechtsfragen vermitteln wir auf Wunsch eine Kanzlei für Verkehrsrecht aus unserem Netzwerk.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zur fiktiven Abrechnung
Kann ich erst fiktiv abrechnen und später doch reparieren lassen?
Grundsätzlich ja. Die Mehrwertsteuer auf eine spätere Reparatur kann dann unter Umständen nachgefordert werden. Wie das in Ihrem Fall aussieht, klärt im Zweifel eine Kanzlei für Verkehrsrecht.
Brauche ich für die fiktive Abrechnung ein Gutachten?
Bei Schäden über der Bagatellgrenze ja – das Gutachten ist die Grundlage für die Zahlung. Bei kleinen Schäden kann ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag genügen.
Gilt das auch für Leasingfahrzeuge?
Bei Leasingfahrzeugen schreibt der Leasingvertrag meist vor, dass repariert werden muss. Prüfen Sie Ihren Vertrag, bevor Sie fiktiv abrechnen.