Hauptsitz Altomünster · Landkreis Dachau Mo–Fr 7–22 Uhr · Sa 7–18 Uhr

Darf ich den Kfz-Gutachter nach einem Unfall selbst wählen?

Ratgeber · Stand Oktober 2026 · Lesezeit etwa 4 Minuten

Kurz gesagt: Haben Sie den Unfall nicht verursacht, dürfen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Die Kosten trägt in der Regel die Versicherung des Unfallgegners – sofern der Schaden über der Bagatellgrenze liegt. Bei einem Kaskoschaden ist das anders.

Unverschuldeter Unfall: Sie haben die freie Wahl

Nach einem Unfall, an dem Sie keine Schuld tragen, haben Sie Anspruch darauf, dass Ihr Schaden vollständig ersetzt wird. Dazu gehört auch, ihn von einem Sachverständigen feststellen zu lassen. Welchen Sachverständigen Sie beauftragen, entscheiden Sie selbst. Die Versicherung des Unfallgegners kann Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.

Das ist wichtig, weil das Gutachten die Grundlage für alles Weitere ist: Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Nutzungsausfall. Was im Gutachten fehlt, wird später oft auch nicht bezahlt.

Warum die Versicherung trotzdem einen Gutachter anbietet

Viele Versicherer rufen nach einem Unfall schnell an und bieten an, „alles zu regeln“ – mit einem eigenen Gutachter, einer Partnerwerkstatt oder einem Schadenservice. Das klingt bequem. Der Gutachter arbeitet dann aber im Auftrag der Versicherung, die den Schaden bezahlen muss. Sie müssen dieses Angebot nicht annehmen, auch nicht, wenn es freundlich und dringend klingt.

Wie Sie in dieser Lage am besten vorgehen, lesen Sie im Ratgeber Versicherung schickt eigenen Gutachter.

Wann die Wahl eingeschränkt ist

  • Kaskoschaden: Haben Sie den Schaden selbst verursacht oder geht es um Hagel, Wild oder Diebstahl, reguliert Ihre eigene Kaskoversicherung. Sie beauftragt nach den Versicherungsbedingungen meist einen eigenen Sachverständigen.
  • Kleiner Schaden: Liegt der Schaden unter der Bagatellgrenze – Gerichte nennen meist Beträge um 750 Euro –, muss die Versicherung ein volles Gutachten in der Regel nicht bezahlen. Mehr dazu im Ratgeber Bagatellgrenze.
  • Teilschuld: Ist die Schuld geteilt, werden auch die Gutachterkosten meist nur anteilig erstattet.

So gehen Sie nach einem unverschuldeten Unfall vor

  • Unfallstelle sichern, bei Verletzten oder Streit über den Hergang die Polizei rufen.
  • Daten des Unfallgegners und seiner Versicherung notieren, Fotos vom Schaden und der Unfallstelle machen.
  • Einen unabhängigen Sachverständigen anrufen und einen Termin vereinbaren – möglichst bevor das Fahrzeug repariert wird.
  • Keine Erklärungen der gegnerischen Versicherung unterschreiben, die Sie nicht verstehen.

Unser Angebot: Wir erstellen Ihr Unfallgutachten unabhängig und vor Ort – in Dachau, Altomünster und im Umkreis unserer Zweigniederlassungen. Die Erstberatung am Telefon ist kostenlos.

Gutachten anfragen

Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Rechtsfragen vermitteln wir auf Wunsch eine Kanzlei für Verkehrsrecht aus unserem Netzwerk.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Gutachterwahl

Muss ich der Versicherung sagen, dass ich einen eigenen Gutachter beauftrage?

Sie müssen nicht um Erlaubnis fragen. Es genügt, der Versicherung des Unfallgegners mitzuteilen, dass Sie einen unabhängigen Sachverständigen beauftragt haben. Das Gutachten reichen Sie dann mit Ihrer Forderung ein.

Was ist, wenn der Gutachter der Versicherung schon da war?

Auch dann dürfen Sie in der Regel noch einen eigenen Sachverständigen beauftragen, solange das Fahrzeug nicht repariert ist. Rufen Sie uns an, wir besprechen Ihren Fall.

Wer zahlt meinen Gutachter?

Bei einem unverschuldeten Unfall über der Bagatellgrenze gehören die Gutachterkosten zum Schaden und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Mehr auf der Seite Was kostet ein Gutachten?

Anrufen WhatsApp Anfragen