Versicherung schickt eigenen Gutachter – was tun?
Ratgeber · Stand Oktober 2026 · Lesezeit etwa 4 Minuten
Kurz gesagt: Nach einem unverschuldeten Unfall müssen Sie den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren. Sie dürfen einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Bei einem Kaskoschaden mit Ihrer eigenen Versicherung gelten dagegen die Bedingungen Ihres Vertrags.
Warum Versicherungen eigene Gutachter schicken
Für die Versicherung des Unfallgegners ist Ihr Schaden ein Kostenpunkt. Viele Versicherer steuern Schäden deshalb gern selbst: Sie melden sich schnell, bieten einen eigenen Gutachter, einen Schadenservice oder eine Partnerwerkstatt an. Das ist erlaubt – annehmen müssen Sie es aber nicht.
Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter arbeitet im Auftrag der Partei, die am Ende zahlen muss. Ein unabhängiger Sachverständiger arbeitet in Ihrem Auftrag und hält den Schaden vollständig fest: Reparaturkosten nach Herstellervorgaben, Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungs- und Restwert.
So reagieren Sie, wenn die Versicherung anruft
- Bleiben Sie freundlich, aber legen Sie sich nicht fest. Sie müssen am Telefon keiner Begutachtung zustimmen.
- Teilen Sie mit, dass Sie einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen und das Gutachten einreichen werden.
- Unterschreiben Sie keine Abtretungen, Vollmachten oder Erklärungen der Versicherung, deren Folgen Sie nicht überblicken.
- Vereinbaren Sie möglichst schnell einen Termin mit Ihrem Sachverständigen – vor der Reparatur.
Wenn der Gutachter der Versicherung schon da war
Auch dann können Sie in der Regel noch einen eigenen Sachverständigen beauftragen, solange Ihr Fahrzeug nicht repariert ist. Zwei Gutachten kommen in der Praxis häufig vor. Weichen sie voneinander ab, ist ein sorgfältig begründetes, unabhängiges Gutachten die beste Grundlage für Ihre Forderung.
Bei Kaskoschäden gilt etwas anderes
Reguliert Ihre eigene Kaskoversicherung – etwa nach einem selbst verursachten Unfall, bei Hagel oder Wildschaden –, bestimmen die Versicherungsbedingungen, wer den Schaden begutachtet. Meist beauftragt die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ein unabhängiges Gutachten können Sie zusätzlich einholen, zahlen es dann aber in der Regel selbst. Das kann sich lohnen, wenn Sie das Ergebnis der Versicherung prüfen lassen wollen.
Unser Angebot: Als unabhängige Sachverständige sind wir an keine Versicherung gebunden. Wir erstellen Ihr Unfallgutachten vor Ort und begleiten Sie bei Rückfragen der Versicherung.
Gutachten anfragenDieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Rechtsfragen vermitteln wir auf Wunsch eine Kanzlei für Verkehrsrecht aus unserem Netzwerk.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Gutachter der Versicherung
Darf ich den Gutachter der Versicherung ablehnen?
Nach einem unverschuldeten Unfall ja. Sie dürfen den Sachverständigen selbst wählen. Mehr dazu im Ratgeber Gutachter frei wählen.
Verliere ich etwas, wenn ich das Angebot der Versicherung ablehne?
Ihr Anspruch auf Ersatz des Schadens bleibt bestehen. Mit einem unabhängigen Gutachten legen Sie den Schaden selbst belegt vor.
Was ist, wenn die Versicherung das Gutachten anzweifelt?
Dann nehmen wir zu den Einwänden Stellung. Geht es um rechtliche Fragen, vermitteln wir auf Wunsch eine Kanzlei für Verkehrsrecht aus unserem Netzwerk.